Unterstützung, die Ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt
Wenn Briefe von Behörden, Arztentscheidungen oder Finanzen über den Kopf wachsen, kann eine rechtliche Betreuung helfen. Ich begleite Menschen verlässlich und auf Augenhöhe – und erkläre Ihnen hier in Ruhe, wie das funktioniert.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung bekommt ein volljähriger Mensch, der bestimmte Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann eine Betreuerin oder einen Betreuer – aber nur für die Bereiche, in denen wirklich Hilfe nötig ist.
Unterstützung, keine Entmündigung
Die betreute Person behält ihre Rechte. Maßstab sind ihre Wünsche – ich unterstütze sie dabei, selbst zu entscheiden, und handle nur dann für sie, wenn es nötig ist.
Nur so viel wie nötig
Das Gericht legt genau fest, für welche Aufgabenbereiche die Betreuung gilt. Alles andere regelt die betreute Person weiterhin selbst.
Gerichtlich kontrolliert
Betreuerinnen und Betreuer berichten regelmäßig an das Betreuungsgericht. Es prüft auch, ob die Betreuung noch notwendig ist.
Wobei ich Sie unterstützen kann
Welche Bereiche zur Betreuung gehören, bestimmt das Gericht im Einzelfall. Häufig sind es diese:
Gesundheit
Gespräche mit Ärzten, Einwilligung in Behandlungen, Organisation von Pflege und Therapie.
Vermögen und Finanzen
Konten, Zahlungen, Schulden und ein sicherer Umgang mit dem eigenen Geld.
Behörden und Ämter
Anträge bei Rentenversicherung, Jobcenter, Sozialamt, Kranken- und Pflegekasse.
Wohnen
Mietverhältnisse, Wohnungssicherung oder die Suche nach einer passenden Wohnform.
Aufenthalt
Entscheidungen darüber, wo jemand lebt – etwa beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Heime und Dienste
Verträge und Absprachen mit Pflegediensten, Einrichtungen und Leistungserbringern.
Wie kommt eine Betreuung zustande?
Eine Betreuung wird immer vom Betreuungsgericht beim örtlichen Amtsgericht eingerichtet. So läuft das Verfahren ab:
Anregung
Die betroffene Person selbst, Angehörige, Ärzte oder soziale Dienste wenden sich formlos an das Betreuungsgericht.
Prüfung
Die Betreuungsbehörde erstellt einen Bericht, ein ärztliches Gutachten wird eingeholt und das Gericht spricht persönlich mit der betroffenen Person.
Entscheidung
Das Gericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer. Wünsche der betroffenen Person zur Auswahl werden dabei berücksichtigt.
Zusammenarbeit
Wir lernen uns kennen, besprechen Ihre Wünsche und Ziele und gehen die anstehenden Aufgaben gemeinsam an.
Ali Rezapur – Ihr Betreuer in Hamburg
Ich bin 35 Jahre jung, Papa von zwei Jungs und ein echter Familienmensch. Als registrierter Berufsbetreuer bin ich in Hamburg tätig sowie in Reinbek, Aumühle, Curslack, Kirchwerder und Glinde.
Nach meinem Studium der Wirtschaftsinformatik war ich Unternehmensberater. Heute leite ich mit Kompetenz Kraft ein zertifiziertes Bildungsinstitut, das unter anderem HKP-Assistenzkräfte und Alltagsbetreuer ausbildet.
Über 20 Jahre habe ich mit meinen Brüdern unseren Vater gepflegt und wurde am Ende sein ehrenamtlicher Betreuer. Ich weiß, wie sich Arztgespräche, Anträge und schwere Entscheidungen für Familien anfühlen – deshalb habe ich die Betreuung zu meinem Beruf gemacht.
„Ich begleite Menschen so, wie ich es mir damals für meinen eigenen Vater gewünscht habe: mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr.“
- persönlicher Kontakt statt Aktenzeichen
- klare Absprachen und transparente Entscheidungen
- enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten und Diensten – wenn Sie das möchten
Was Menschen mich oft fragen
Verliere ich durch eine Betreuung meine Rechte?
Nein. Eine Betreuung ist keine Entmündigung. Sie dürfen weiterhin wählen, Verträge schließen und über Ihr Leben entscheiden. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht anordnen, dass bestimmte Erklärungen die Zustimmung des Betreuers brauchen (sogenannter Einwilligungsvorbehalt).
Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?
Ja, Sie können dem Gericht eine Person vorschlagen. Das Gericht folgt diesem Wunsch grundsätzlich, wenn die Person geeignet ist. Umgekehrt können Sie auch sagen, wen Sie nicht als Betreuer möchten.
Was kostet eine Betreuung?
Berufsbetreuer erhalten eine gesetzlich festgelegte Pauschale. Wer kein nennenswertes Vermögen hat, muss nichts bezahlen – dann trägt die Staatskasse die Kosten. Ist ausreichend Vermögen vorhanden, wird die Vergütung daraus bezahlt.
Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst und im Voraus, wer Sie vertreten darf – ohne Gericht. Eine Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn keine ausreichende Vollmacht vorliegt.
Können auch Angehörige die Betreuung übernehmen?
Ja. Angehörige oder Ehrenamtliche werden sogar bevorzugt, wenn sie geeignet und bereit sind. Berufsbetreuer kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn das nicht möglich ist oder die Aufgaben besonders umfangreich sind.
Kann eine Betreuung wieder aufgehoben werden?
Ja. Fällt der Grund weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben oder einschränken. Sie können das jederzeit selbst beim Betreuungsgericht anregen.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Lassen Sie uns sprechen
Sie suchen einen Betreuer für sich oder einen Angehörigen, oder Sie haben Fragen zur rechtlichen Betreuung? Melden Sie sich gern – das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
- Telefon0155 60154235
- E-Mailinfo@betreuungs-kraft.de
- Tätig inHamburg sowie Reinbek, Aumühle,
Curslack, Kirchwerder und Glinde - Telefonisch erreichbarMo, Mi und Do: 9–13 Uhr
Di und Fr: 9–16 Uhr