Betreuungs-KraftGesetzliche Betreuung auf Augenhöhe
Betreuer gesucht?

Sie brauchen einen gesetzlichen Betreuer? Sprechen Sie mich an.

Ob für einen Angehörigen, eine Bewohnerin Ihrer Einrichtung oder einen Patienten Ihrer Klinik: Ich prüfe kurzfristig, ob ich die Betreuung übernehmen kann, und bestätige das auf Wunsch schriftlich für Gericht oder Betreuungsbehörde.

Für wen

Wer mich anfragen kann

Eine Betreuung wird immer vom Betreuungsgericht eingerichtet. Jeder kann sie dort anregen – und dabei einen bestimmten Betreuer vorschlagen.

Privatpersonen und Angehörige

Sie merken, dass Ihre Mutter, Ihr Vater oder ein anderer Mensch in Ihrem Umfeld Hilfe bei Behörden, Geld oder Gesundheit braucht – oder Sie suchen selbst Unterstützung? Ich erkläre Ihnen, wie Sie vorgehen, und stehe als Betreuer zur Verfügung.

Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen

Für Klientinnen und Bewohner ohne Vertretung brauchen Sie schnell einen verlässlichen Ansprechpartner. Ich kenne die Abläufe in der Pflege aus eigener Erfahrung und arbeite eng mit Pflegekräften und Leitungen zusammen.

Kliniken und Sozialdienste

Bei Entlassungen, Behandlungsentscheidungen oder einer anstehenden Heimaufnahme muss oft rasch jemand handeln können. Sprechen Sie mich an, bevor Sie die Betreuung beim Gericht anregen.

Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden

Ich habe freie Kapazitäten für neue Betreuungen und freue mich über Ihre Anfrage.

So geht’s

Von der Anfrage zur Betreuung

  1. Kontakt

    Sie rufen mich an oder schreiben mir eine kurze E-Mail.

  2. Kurz klären

    Wir besprechen, worum es geht, welche Aufgabenbereiche nötig sind und ob ich die Betreuung übernehmen kann.

  3. Vorschlag ans Gericht

    Sie schlagen mich bei der Anregung der Betreuung vor. Auf Wunsch bestätige ich schriftlich, dass ich bereit bin, die Betreuung zu übernehmen.

  4. Bestellung

    Das Gericht entscheidet und bestellt den Betreuer. Danach lerne ich die betreute Person persönlich kennen.

Wichtig: Einen gesetzlichen Betreuer kann man nicht direkt beauftragen – die Entscheidung trifft immer das Betreuungsgericht. Der Wunsch der betroffenen Person, wer sie betreuen soll, hat dabei großes Gewicht.
Anfrage-Formular

Jetzt Betreuer anfragen

Sie müssen nicht alles wissen – wir klären die Details gemeinsam. Ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Über Sie
Worum es geht
Wobei wird Hilfe gebraucht?

Felder mit * sind Pflichtfelder. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.

Lieber direkt?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir

Gerade wenn es eilt, ist ein Anruf oft der schnellste Weg. Bitte schicken Sie per E-Mail zunächst keine Diagnosen oder Arztberichte – solche Details besprechen wir am Telefon.

  • Tätig inHamburg sowie Reinbek, Aumühle,
    Curslack, Kirchwerder und Glinde
  • Telefonisch erreichbarMo, Mi und Do: 9–13 Uhr
    Di und Fr: 9–16 Uhr